Wozu braucht man einen Hundeführerschein?


Der Hundeführerschein ist die Krönung unseres Intensivkurses. Dieses Dokument bestätigt Ihnen als Hundehalter, dass Sie Ihren Hund im Alltag sicher und kontrolliert führen können.

 

Bewertet werden die Verhaltensbeeinflussbarkeiten des Hundes durch seinen Halter während eines gemeinsamen Spazierganges. Der Hund wird an der Leine geführt und muss den Kommandos: „Bei Fuß“, „Sitz“ und „Platz“ ohne großes Zögern folgen. Der Hund sollte zudem der Aufforderung „Sitz oder Platz – Bleib“ folgen. Bewertet werden soll KEIN mechanisch – aufgezeigtes Verhalten, sondern die Kommunikation zwischen Mensch und Hund steht im Mittelpunkt aller Betrachtungen. Während der Hundeführerschein-Prüfung wird auch das Verhalten des Hundehalters in Bezug auf sein Auftreten in der Öffentlichkeit (gegenüber mehreren Passanten, Kindern, Fahrradfahrern und Joggern etc.) beurteilt.

Der Prüfer kann die Beurteilung der Hundeführerschein-Prüfung abbrechen, wenn sich der Hundehalter in der Öffentlichkeit unverhältnismäßig (ständiges Pöbeln, Drohen oder Brüllen) verhält. Auch bei Gewalt am Tier (rohes und unbeherrschtes Verhalten gegenüber seinem Hund) kann der Prüfer darauf bestehen, die Prüfung sofort abzubrechen. Wird der Hund auch im heimischen Umfeld zeitweise von mehreren erwachsenen Familienmitgliedern ausgeführt, sollten diese Familienmitglieder auch während der Prüfung mit beurteilt werden.

 

Dem Prüfer ist es erlaubt, einen Prüfungsablauf individuell zu gestalten. Wird die Prüfung in einer dörflichen Umgebung durchgeführt, muss eine Mindestablenkung durch Passanten, Fahrradfahrer und mindestens zwei andere Hunde gegeben sein. Zeigt der Hund ein nicht durch den Halter kontrollierbares Aggressionsverhalten, muss der Prüfer die Beurteilung des Mensch/Hund – Gespanns abbrechen. Selbstverständlich hat auch der Hundehalter bei unverhältnismäßigem Verhalten des Prüfers (kontraproduktives Provozieren, Pöbeln, Drohen oder Brüllen) das Recht, die Prüfung abzubrechen.

 

Überprüfung in der Stadt/Dorf

 

„Bei Fuß“ Übung: Der Hund folgt willig den Richtungs- und Tempowechseln seines Halters durch die Stadt, wobei die Leine nicht ständig gespannt sein darf. Der Hund geht neben seinem Halter (wahlweise permanent links oder rechts). Bei Aufforderung ist eine Kommunikationsbereitschaft (über Blickkontakt) klar erkennbar. Der Hund darf keine entgegenkommenden oder überholenden Passanten belästigen.

 

„Sitz“ Übung: Der Hund folgt willig dem Hör- und/oder Sichtzeichen seines Halters und nimmt ohne großes Zögern die Sitzposition ein. Der Hund verbleibt in dieser Position, bis der Halter die Anweisung aufhebt oder durch eine neue ersetzt.

 

„Platz“ Übung: Der Hund folgt willig dem Hör- und/oder Sichtzeichen seines Halters und nimmt ohne großes Zögern die Platzposition ein. Der Hund verbleibt in dieser Position, bis der Halter die Anweisung aufhebt oder ersetzt.

 

„Sitz / Platz- Bleib“ Übung: Der Hund muss Absitzen bzw. Abliegen (angebunden), der Halter entfernt sich einige Schritte und tritt erst nach Aufforderung des Prüfers wieder an seinen Hund heran (Bleib-Befehl unter Ablenkung Mindestens 1-2 Minuten).

 

Während eines Spaziergangs durch Stadt oder Dorf wird der Halter vom Prüfer aufgefordert, alle oben beschriebenen Kommandos jeweils mindestens 3 x von seinem Hund ausführen zu lassen. Während des Spaziergangs muss das Mensch/Hund-Gespann auch eine kurze Rast in einem Straßencafe oder Restaurant einlegen, gemeinsam kurz ein Geschäft betreten und mehrere Passanten auf der Straße entgegenkommen lassen, ohne dass der Hund einen ihm fremden Menschen belästigt (kein Anspringen, Verbellen, Bedrohen). Bei allen Übungen gilt, dass der Hund an der Leine bei Sichtung anderer Artgenossen ein neutrales Verhalten aufzuzeigen hat.

 

Überprüfung im Park/Außengelände

 

„Bei Fuß, Sitz, Platz“: Der Hund folgt willig den Richtungs- und Tempowechseln seines Halters durch den Park, wobei die Leine nicht ständig gespannt sein darf . Der Hund soll ohne zögern bei Aufforderung absitzen oder abliegen und weder Passanten, noch Fahrradfahrer oder Jogger anspringen oder belästigen.

 

„Sitz oder Platz-Bleib“: Der Hund muss, wie zuvor in der Stadt, auch im Außengelände auf Anweisung reagieren und verweilen. Bei einer weiteren Übung, die der Verkehrssicherheit dienen soll, muss der Hund solange in einer Sitz- oder Platz-Bleib-Position verweilen, bis er durch den Halter aufgefordert wird, z.B. das Auto zu betreten bzw. zu verlassen.

 

„Sitz oder Platz-Bleib“: Der Hund wird angebunden und vom Halter dort zurückgelassen. (angebunden). Es kommt zu normalen Kontaktsituationen mit fremden Personen und Hunden, wobei deutlich rassespezifisches Verhalten in Bezug auf Individualdistanzen zu beachten ist. Bei allen Übungen gilt wiederum, dass der Hund bei Sichtung anderer Artgenossen nach Aufforderung durch den Halter ein neutrales Verhalten aufzeigt, bzw. eine Kommunikationsbereitschaft zum Halter klar erkennbar wird.

 

Kommen auf Zuruf ”: Der Hund wird auf einer freien Fläche abgeleint, wo sich bereits andere Artgenossen in einer Spiel- und Tobephase befinden. Wenn sich der abgeleinte Hund an dieser Spiel- und Tobephase beteiligt, muss er vom Hundehalter abgerufen werden können. Nach maximal 3 Hörzeichen muss der Hund beim Hundehalter sein. Wenn nach 3 maligem Zuruf der Hund nicht zu seinem Hundeführer zurückkommt ist die Prüfung abzubrechen.

 

Wozu einen Hundeführerschein ablegen

Die Hundeschule Landhaus UG (haftungsbeschränkt) ist zur Abnahme der Sachkundeprüfung gemäß dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (§ 3 NHundG) berechtigt.

 

Die Hundeschule wurde durch den Erwerb verschiedener Trainerlizenzen in die Liste des Nordrhein-Westfälischen, Niedersächsischen und Hamburger Landwirtschaftsministeriums als geeignete für die Schulung des Hundeführerscheins mit Prüfung durch VDH Richter anerkannt.

 

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Günter Ostermeier

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